Inhouse Schulungen
Sie möchten einen Strahlenschutzkurs exklusiv für Ihre Mitarbeiter?
Wir kommen gerne mit unseren Referenten zu Ihnen vor Ort oder organisieren für Sie ein exklusives Live-Meeting im Online-Format!
Infos zu unserem Schulungsangebot für Inhouse Schulungen
Wir bieten Kurse und Aktualisierungen auch als Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort in München und Umgebung oder als Online-Live-Meeting in ganz Deutschland an!
vor Ort in München
online in ganz Deutschland
Holen Sie sich den Strahlenschutzkurs in Ihre Klinik oder in Ihren Betrieb!
Vor jeder Online-Fortbildung bieten wir ein kostenloses Testmeeting an. Während der gesamten Schulung sind immer Ansprechpartner für eventuell auftretende technische Probleme oder organisatorische Fragen im Chat als auch telefonisch erreichbar.
Die Kursbescheinigung wird bei bereits überwiesener Kursgebühr sofort nach Kursende in zweifacher Ausfertigung per Post an Ihre Wohnanschrift versendet.
Meist werden die Begriffe synonym verwendet. In jedem Fall ist entscheidend, dass der Kurs offiziell anerkannt ist. Unsere Kurse sind selbstverständlich offiziell anerkannt!
Nein! Nach dem Besuch des “Strahlenschutzkurses” (Fachkundekurses) muss die Fachkunde bei der zuständigen Behörde beantragt werden (für den ärztlichen Bereich ist meist die Landesärztekammer zuständig). Die Fachkunde ist dann längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren. Fachkundekurse hingegen können nicht aktualisiert werden, sondern verfallen nach 5 Jahren, sofern keine Fachkunde erworben wurde. Genaue Informationen zum Erwerb der Fachkunde erhalten Sie in unseren Kursen.
Kenntniskurse können aktualisiert werden, Fachkundekurse können nicht aktualisiert werden, sondern verfallen nach 5 Jahren. Deshalb ist es wichtig, die Fachkunde rechtzeitig nach dem Besuch des Fachkundekurses zu beantragen, da ansonsten der Kurs nach 5 Jahren seine Gültigkeit verliert.
Nein! Die Fachkunde ist längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren.
Die Fachkunde wird in der Regel durch den Besuch einer eintägigen, offiziell anerkannten Aktualisierungsveranstaltung “aufgefrischt”. Bitte achten Sie darauf, dass die Veranstaltung offiziell zur Aktualisierung Ihrer Fachkunde anerkannt ist. Im medizinischen Bereich wird dabei zwischen Anwendungsgebieten unterschieden (Röntgen, Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Ermächtigte Ärzte), im technischen Bereich nach Fachkundegruppen.
Alternativ zum Besuch einer Aktualisierungsveranstaltung kann die Behörde auch die Mitarbeit in Fachgremien oder regelmäßige Vortragstätigkeiten etc. als Aktualisierung der Fachkunde anerkennen.
Die Entscheidung liegt bei Ihrer Behörde… In unseren Kursen geben Ihnen unsere Referenten aus erster Hand einen Einblick in die behördliche Handhabung.