Auffrischungslehrgang im Strahlenschutz für Führungskräfte der Feuerwehren
680
€
incl. Kursunterlagen und Prüfungsgebühr
Dieser Auffrischungslehrgang im Strahlenschutz für Führungskräfte der Feuerwehren beinhaltet die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Technik für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen (Kursmodule AR, AU, AO incl. AFA und ABF).
- Präsenzveranstaltung im Norden von München
- Der Dachverband der Regieeinheiten des Katastrophenschutzes ARKAT gewährt für diesen Lehrgang seinen Mitgliedern auf Antrag einen Rabatt von 15 Prozent.
Kursinformationen
Hinweise zum Kurs:
Dieser Kurs dient auch der Aktualisierung der im "Spezialkurs für Führungskräfte der Feuerwehren an strahlengefährdeten Einsatzstellen" erworbenen Fachkunde (Technik) und wird gemäß den Vorgaben des Bayerischen Staatsministerium des Inneren in Zusammenarbeit mit der Werksfeuerwehr des Helmholtz Zentrum München durchgeführt.
Die Aktualisierung umfasst die Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1 und S8 (entsprechend den Kurs-Modulen AR, AU, AO inkl. AFA und ABF).
Der Dachverband der Regieeinheiten des Katastrophenschutzes ARKAT gewährt für diesen Lehrgang seinen Mitgliedern auf Antrag einen Rabatt von 15 Prozent.
Die Kursdauer beträgt voraussichtlich etwa:
- Tag 01: 09:00 - 16:00
- Tag 02: 09:00 - 14:30
- Tag 03: 09:00 - 17:30
Kursunterlagen, Prüfungsgebühr und Teilnahmebescheinigung sind im Kurspreis enthalten. Die Rechnung für die Kursgebühr wird wenige Wochen vor Kursbeginn an die Rechnungsanschrift oder E-Mail-Adresse des Zahlungspflichtigen (Teilnehmer bzw. Einrichtung) versandt. Wir akzeptieren die Bezahlung der Kursgebühr auch nach Kursende. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kursbescheinigung erst nach Bezahlung der Teilnehmergebühr (Geldeingang) ausgehändigt werden kann.
Die ersten beiden feuerwehrspezifischen Kurstage finden als Präsenzveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Werkfeuerwehr des Helmholtz Zentrums Münchens am Campus des Helmholtz Zentrums statt. Der dritte Kurstag, welcher auch die Aktualisierung der Fachkunde beinhaltet, findet im Seminarraum im Bürgerhaus Garching statt. Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier.
Informationen zum Kursrücktritt finden Sie in unseren AGBs. Eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Termin ist bis Kursbeginn möglich.
Erfahrungsberichte
Was unsere Kunden zu unseren Kursen sagen.
Auffrischungslehrgang im Strahlenschutz für Führungskräfte der Feuerwehren
21.09.2021
,
Auffrischungslehrgang im Strahlenschutz für Führungskräfte der Feuerwehren
21.09.2022
,
Nein! Die behördliche Anerkennung unseres Spezialkurses im Strahlenschutz für Führungskräfte der Feuerwehren an strahlengefährdeten Einsatzstellen als Fachkundekurs garantiert aber eine umfassende Wissensvermittlung im Strahlenschutz (einschließlich Strahlenschutzrecht) und sichert Ihnen den Vorteil, mit unserem Kurs die Fachkunde erwerben zu können, um als Strahlenschutzbeauftragter Prüf- und Kalibrierstrahler betreuen zu dürfen.
Nein, es wird alles bereitgestellt. Gerne können Sie Ihr Messgerät für Vergleichsmessungen mitbringen.
Meist werden die Begriffe synonym verwendet. In jedem Fall ist entscheidend, dass der Kurs offiziell anerkannt ist. Unsere Kurse sind selbstverständlich offiziell anerkannt!
Nein! Nach dem Besuch des “Strahlenschutzkurses” (Fachkundekurses) muss die Fachkunde bei der zuständigen Behörde beantragt werden (für den ärztlichen Bereich ist meist die Landesärztekammer zuständig). Die Fachkunde ist dann längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren. Fachkundekurse hingegen können nicht aktualisiert werden, sondern verfallen nach 5 Jahren, sofern keine Fachkunde erworben wurde. Genaue Informationen zum Erwerb der Fachkunde erhalten Sie in unseren Kursen.
Kenntniskurse können aktualisiert werden, Fachkundekurse können nicht aktualisiert werden, sondern verfallen nach 5 Jahren. Deshalb ist es wichtig, die Fachkunde rechtzeitig nach dem Besuch des Fachkundekurses zu beantragen, da ansonsten der Kurs nach 5 Jahren seine Gültigkeit verliert.
Nein! Die Fachkunde ist längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren.
Die Fachkunde wird in der Regel durch den Besuch einer eintägigen, offiziell anerkannten Aktualisierungsveranstaltung “aufgefrischt”. Bitte achten Sie darauf, dass die Veranstaltung offiziell zur Aktualisierung Ihrer Fachkunde anerkannt ist. Im medizinischen Bereich wird dabei zwischen Anwendungsgebieten unterschieden (Röntgen, Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Ermächtigte Ärzte), im technischen Bereich nach Fachkundegruppen.
Alternativ zum Besuch einer Aktualisierungsveranstaltung kann die Behörde auch die Mitarbeit in Fachgremien oder regelmäßige Vortragstätigkeiten etc. als Aktualisierung der Fachkunde anerkennen.
Die Entscheidung liegt bei Ihrer Behörde… In unseren Kursen geben Ihnen unsere Referenten aus erster Hand einen Einblick in die behördliche Handhabung.