Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen (Module GH und OG) incl. Kurs für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (Module GG & FA)
1780
€
incl. Kursunterlagen und Prüfungsgebühr
Dieser 5-tägige Präsenzkurs beinhaltet die Module GH, OG sowie die Module GG und FA und erfüllt damit die Kursvoraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde für die Fachkundegruppen:
- S1.1, S1.2, S1.3
- S2.1, S2.2
- S4.1, S5 und S6.1
Kursinformationen
Hinweise zum Kurs:
Dieser 5-tägige Kurs beinhaltet die Module GH, OG sowie die Module GG und FA. Er erfüllt damit die Kursvoraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde für die Fachkundegruppen
- S1.1, S1.2, S1.3
- S2.1, S2.2
- S4.1, S5 und S6.1.
Die Fachkundegruppe S2.2 beinhaltet den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 106-fachen der Freigrenzen, sofern es sich nicht um hochradioaktive Strahlenquellen handelt.
Die Fachkundegruppe S4.1 beinhaltet den genehmigungsbedürftigen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 105-fachen der Freigrenzen. (Dieser Kurs ist nicht geeignet für die Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen in der Nuklearmedizin!)
Die Kursdauer beträgt voraussichtlich etwa:
- Tag 01: 08:30 - 17:15
- Tag 02: 08:30 - 17:15
- Tag 03: 08:30 - 16:00
- Tag 04: 08:30 - 17:00
- Tag 05: 08:30 - 13:30
Kursunterlagen, Prüfungsgebühr und Teilnahmebescheinigung sind im Kurspreis enthalten. Die Rechnung für die Kursgebühr wird wenige Wochen vor Kursbeginn an die Rechnungsanschrift oder E-Mail-Adresse des Zahlungspflichtigen (Teilnehmer bzw. Einrichtung) versandt. Wir akzeptieren die Bezahlung der Kursgebühr auch nach Kursende. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kursbescheinigung erst nach Bezahlung der Teilnehmergebühr (Geldeingang) ausgehändigt werden kann.
Der Kurs findet, mit Ausnahme des Donnerstags, im Bürgerzentrum Oberschleißheim statt. Der Praktikumstag am Donnerstag findet im Seminarraum im Bürgerhaus Garching statt. Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier.
Informationen zum Kursrücktritt finden Sie in unseren AGBs. Eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Termin ist bis Kursbeginn möglich.
Erfahrungsberichte
Was unsere Kunden zu unseren Kursen sagen.
Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (Module GH, OG, GG und FA)
05.07.2024
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (Module GH, OG, GG und FA)
05.07.2024
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (Module GH, OG, GG und FA)
05.07.2024
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (Module GH, OG, GG und FA)
05.07.2024
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (Module GH, OG, GG und FA)
05.07.2024
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
24.10.2021
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
22.10.2022
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
08.07.2023
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Kurs für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
22.10.2022
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Meist werden die Begriffe synonym verwendet. In jedem Fall ist entscheidend, dass der Kurs offiziell anerkannt ist. Unsere Kurse sind selbstverständlich offiziell anerkannt!
Nein! Nach dem Besuch des “Strahlenschutzkurses” (Fachkundekurses) muss die Fachkunde bei der zuständigen Behörde beantragt werden (für den ärztlichen Bereich ist meist die Landesärztekammer zuständig). Die Fachkunde ist dann längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren. Fachkundekurse hingegen können nicht aktualisiert werden, sondern verfallen nach 5 Jahren, sofern keine Fachkunde erworben wurde. Genaue Informationen zum Erwerb der Fachkunde erhalten Sie in unseren Kursen.
Kenntniskurse können aktualisiert werden, Fachkundekurse können nicht aktualisiert werden, sondern verfallen nach 5 Jahren. Deshalb ist es wichtig, die Fachkunde rechtzeitig nach dem Besuch des Fachkundekurses zu beantragen, da ansonsten der Kurs nach 5 Jahren seine Gültigkeit verliert.
Nein! Die Fachkunde ist längstens alle 5 Jahre zu aktualisieren.
Die Fachkunde wird in der Regel durch den Besuch einer eintägigen, offiziell anerkannten Aktualisierungsveranstaltung “aufgefrischt”. Bitte achten Sie darauf, dass die Veranstaltung offiziell zur Aktualisierung Ihrer Fachkunde anerkannt ist. Im medizinischen Bereich wird dabei zwischen Anwendungsgebieten unterschieden (Röntgen, Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Ermächtigte Ärzte), im technischen Bereich nach Fachkundegruppen.
Alternativ zum Besuch einer Aktualisierungsveranstaltung kann die Behörde auch die Mitarbeit in Fachgremien oder regelmäßige Vortragstätigkeiten etc. als Aktualisierung der Fachkunde anerkennen.
Die Entscheidung liegt bei Ihrer Behörde… In unseren Kursen geben Ihnen unsere Referenten aus erster Hand einen Einblick in die behördliche Handhabung.