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Fachkunde im Strahlenschutz für Ärztinnen und Ärzte – Infos zum Erwerb
Um als Ärztin/Arzt ionisierende Strahlung am Menschen eigenständig anwenden oder ihre Anwendung anordnen (die rechtfertigende Indikation stellen) zu dürfen, ist die Fachkunde im Strahlenschutz zwingend erforderlich!
Wie erwirbt man als Ärztin/Arzt die Fachkunde?
Für den Erwerb der Fachkunde sind der Besuch spezieller Kurse und der Nachweis praktischer Erfahrung im Umgang mit ionisierender Strahlung (Sachkunde) vorgeschrieben, wobei vor dem Sachkundeerwerb die für den Umgang mit ionisierender Strahlung erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz zu erwerben sind. Danach ist die Fachkunde bei der zuständigen Stelle (Landesärztekammer) zu beantragen.
WEGWEISER ZUR FACHKUNDE
Die Details zum Erwerb der Fachkunde sind für die Anwendungsgebiete (Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Ermächtigte Ärzte, Medizinphysik-Experten,…) in einschlägigen Fachkunde-Richtlinien geregelt -> Medizinische Fachkunderichtlinien
Für den radiologischen Anwendungsbereich gibt es auf Grund der zahlreichen Anwendungsgebiete viele vorteilhafte Kombinationsmöglichkeiten und Sonderregelungen für den Erwerb der Sachkunde, die Nichtbeachtung von formalen Vorgaben kann jedoch zu erheblichen Nachteilen und dem Verlust von anrechenbaren Sachkundezeiten führen.
In unserem Grundkurs informieren wir Sie über die Details, damit Sie die Vorteile optimal nützen und verhängnisvolle Fehler vermeiden können!
Wann darf man als Arzt/Ärztin ionisierende Strahlung oder radioaktive Stoffe am Menschen anwenden?
(§ 145 StrlSchV)
- wenn man als Arzt/Ärztin über die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde verfügt
- wenn man als Arzt/Ärztin ohne entsprechende Fachkunde über die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügt und unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes/einer fachkundigen Ärztin tätig ist
Zur technischen Durchführung von Röntgenuntersuchungen sind auch Medizinische Technolog(inn)en für Radiologie berechtigt, jedoch darf die Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen erst erfolgen, nachdem ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz hierfür die rechtfertigende Indikation gestellt hat. (§ 83 StrlSchG)
Um als Ärztin/Arzt ionisierende Strahlung am Menschen eigenständig anwenden oder ihre Anwendung anordnen (die rechtfertigende Indikation stellen) zu dürfen, ist die Fachkunde im Strahlenschutz zwingend erforderlich!
Kurse zum Erwerb der Fachkunde
Die folgenden Kursbezeichnungen sind „Kurzbezeichnungen“, die exakte Nomenklatur findet sich in den Fachkunderichtlinien
Fachkunde Röntgendiagnostik:
- Grundkurs im Strahlenschutz -> unser Kursangebot
- Kenntniskurs (Röntgen)
Der Kenntniskurs ist vollumfänglich in unserem Grundkurs enthalten -> unser Kursangebot
- Spezialkurs Röntgendiagnostik -> unser Kursangebot
- Spezialkurs Computertomographie
Der Spezialkurs Computertomographie ist in unserem Spezialkurs Röntgendiagnostik incl. CT vollumfänglich enthalten -> unser besonderes Kursangebot
- Spezialkurs Interventionsradiologie -> unser Kursangebot
Unser besonderes Angebot: Spezialkurs Röntgendiagnostik incl. Spezialkurs Computertomographie incl. Spezialkurs Interventionsradiologie
(Spezialkurs Digitale Volumentomographie – nur für spezielle Untersuchungen erforderlich)
Fachkunde Strahlentherapie:
- Grundkurs im Strahlenschutz -> unser Kursangebot
- Spezialkurs Teletherapie -> unser Kursangebot
- Spezialkurs Brachytherapie -> unser Kursangebot
- (Spezialkurs Partikeltherapie – nur erforderlich, wenn die Fachkunde für Teleradiologie auf dieses Anwendungsgebiet erweitert werden sollte)
Unser besonderes Angebot: Spezialkurs Teletherapie und Brachytherapie
Fachkunde Nuklearmedizin:
- Grundkurs im Strahlenschutz -> unser Kursangebot
- Spezialkurs Nuklearmedizin -> unser Kursangebot
Fachkunde für Ermächtigte Ärzte
- Grundkurs im Strahlenschutz -> unser Kursangebot
- Spezialkurs für zu Ermächtigende Ärzte („Spezialkurs zur ärztlichen Überwachung“) -> unser Kursangebot
Je nach Anwendungsgebiet (Röntgen, Strahlentherapie oder Nuklearmedizin, Ermächtigte Ärzte) sind unterschiedliche Fachkunde-Richtlinien maßgeblich. Unser Grundkurs im Strahlenschutz ist nach allen diesen Richtlinien offiziell anerkannt und bundesweit gültig!
Aktualisierung der Fachkunde
Gemäß § 48 StrlSchV ist die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle 5 Jahre zu aktualisieren. Wir bieten für alle medizinischen Anwendungsgebiete Aktualisierungskurse zur Aktualisierung der Fachkunde an - mit bundesweiter Gültigkeit offiziell anerkannt!
- Aktualisierung Radiologie --> unser Kursangebot
- Aktualisierung Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin --> unser Kursangebot
- Aktualisierung Ermächtigte Ärzte --> unser Kursangebot
Weitere Neuigkeiten
Erfahren Sie weitere Neuigkeiten aus unserem vielfältigen Kursangebot und Neuigkeiten im Bereich des Strahlenschutzes.