Fachkunde Röntgendiagnostik für Ärzte - Infos zum Erwerb

Veröffentlicht am

24.1.2024

Fachkunde Röntgendiagnostik für Ärzte - Infos zum Erwerb
Autor
Dipl.-Ing. Dr.techn. Dr.med. Hubert Löcker
Kursleiter
Rayfun-Kurse GmbH

hubert.loecker@rayfun.de

Fachkunde Röntgendiagnostik für Ärztinnen und Ärzte - Infos zum Erwerb

Um als Ärztin/Arzt eine Röntgenuntersuchung eigenständig durchführen oder verbindlich anordnen (d.h. die rechtfertigende Indikation stellen) zu dürfen, ist die Fachkunde im Strahlenschutz zwingend erforderlich!

Wie erwirbt man als Ärztin/Arzt die Fachkunde für Röntgendiagnostik?

Für den Erwerb der Fachkunde sind der Besuch spezieller Kurse und der Nachweis praktischer Erfahrung in der Anwendung von Röntgenstrahlung (Sachkunde) vorgeschrieben, wobei vor dem Sachkundeerwerb die für die Anwendung mit Röntgenstrahlung erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz zu erwerben sind. Danach ist die Fachkunde bei der zuständigen Stelle (Landesärztekammer) zu beantragen.

WEGWEISER ZUR FACHKUNDE

Unser Angebot:
Grundkurs incl. Kenntniskurs
Spezialkurs Röntgendiagnostik incl. Computertomographie

Spezialkurs Röntgendiagnostik incl. Computertomographie und Interventionsradiologie

Spezialkurs Interventionsradiologie

      

Für den Erwerb der Sachkunde gibt es für zahlreiche Anwendungsgebiete vorteilhafte Sonderregelungen und Kombinationsmöglichkeiten, die Nichtbeachtung von formalen Vorgaben kann jedoch zu erheblichen Nachteilen wie dem Verlust von anrechenbaren Sachkundezeiten führen! In unserem Grundkurs informieren wir Sie, worauf es ankommt!

Welche Nachweise benötigt die Ärztekammer zur Erteilung der Fachkunde?
  • Kenntniskurs      
  • Grundkurs 
  • Spezialkurs Röntgendiagnostik und evtl. weitere Spezialkurse 
  • Sachkundezeugnis*

*Sachkunde = praktische Erfahrung mit vorgegebener Mindestzeit und Mindestanzahl dokumentierter Untersuchungen

Die Fachkunde im Strahlenschutz ist mindestens alle 5 Jahre zu aktualisieren!
Unser Angebot:
Aktualisierung Radiologie
Aktualisierung Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin

Wann benötigt man als Arzt/Ärztin die Fachkunde für Röntgendiagnostik?

Die Fachkunde für Röntgendiagnostik benötigen

  • Ärzte/Ärztinnen, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden
  • Ärzte/Ärztinnen, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten
  • Ärzte/Ärztinnen, die die "rechtfertigende Indikation" stellen, d.h. entscheiden, ob und in welcher Weise Röntgenstrahlen am Menschen angewandt werden

Zur technischen Durchführung von Röntgenuntersuchungen sind auch Medizinische Technolog(inn)en für Radiologie berechtigt, jedoch darf die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen erst erfolgen, nachdem ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz hierfür die rechtfertigende Indikation gestellt hat. (§ 83 StrlSchG)

Um als Ärztin/Arzt eine Röntgenuntersuchung eigenständig durchführen oder verbindlich anordnen (d.h. die rechtfertigende Indikation stellen) zu dürfen, ist die Fachkunde im Strahlenschutz zwingend erforderlich!

Hier gelangen Sie zu der von der Bundesregierung gemeinsam mit der juris GmbH zur Verfügung gestellten

Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin

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