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Fachkunde Röntgendiagnostik für Ärztinnen und Ärzte - Infos zum Erwerb
Um als Ärztin/Arzt eine Röntgenuntersuchung eigenständig durchführen oder verbindlich anordnen (d.h. die rechtfertigende Indikation stellen) zu dürfen, ist die Fachkunde im Strahlenschutz zwingend erforderlich!
Wie erwirbt man als Ärztin/Arzt die Fachkunde für Röntgendiagnostik?
Für den Erwerb der Fachkunde sind der Besuch spezieller Kurse und der Nachweis praktischer Erfahrung in der Anwendung von Röntgenstrahlung (Sachkunde) vorgeschrieben, wobei vor dem Sachkundeerwerb die für die Anwendung mit Röntgenstrahlung erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz zu erwerben sind. Danach ist die Fachkunde bei der zuständigen Stelle (Landesärztekammer) zu beantragen.
WEGWEISER ZUR FACHKUNDE
Unser Angebot:
Grundkurs incl. Kenntniskurs
Spezialkurs Röntgendiagnostik incl. Computertomographie
Spezialkurs Röntgendiagnostik incl. Computertomographie und Interventionsradiologie
Spezialkurs Interventionsradiologie
Für den Erwerb der Sachkunde gibt es für zahlreiche Anwendungsgebiete vorteilhafte Sonderregelungen und Kombinationsmöglichkeiten, die Nichtbeachtung von formalen Vorgaben kann jedoch zu erheblichen Nachteilen wie dem Verlust von anrechenbaren Sachkundezeiten führen! In unserem Grundkurs informieren wir Sie, worauf es ankommt!
Welche Nachweise benötigt die Ärztekammer zur Erteilung der Fachkunde?
- Kenntniskurs
- Grundkurs
- Spezialkurs Röntgendiagnostik und evtl. weitere Spezialkurse
- Sachkundezeugnis*
*Sachkunde = praktische Erfahrung mit vorgegebener Mindestzeit und Mindestanzahl dokumentierter Untersuchungen
- Für die Abfassung des Sachkundezeugnisses stellen viele Landesärztekammern Formulare zum Download zur Verfügung. » Formular der Bayerischen Landesärztekammer
- Die Fachkunde kann grundsätzlich formlos beantragt werden, viele Landesärztekammern stellen jedoch ein Antragsformular zum Download bereit. » Formular der Bayerischen Landesärztekammer
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist mindestens alle 5 Jahre zu aktualisieren!
Unser Angebot:
Aktualisierung Radiologie
Aktualisierung Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin
Wann benötigt man als Arzt/Ärztin die Fachkunde für Röntgendiagnostik?
Die Fachkunde für Röntgendiagnostik benötigen
- Ärzte/Ärztinnen, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden
- Ärzte/Ärztinnen, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten
- Ärzte/Ärztinnen, die die "rechtfertigende Indikation" stellen, d.h. entscheiden, ob und in welcher Weise Röntgenstrahlen am Menschen angewandt werden
Zur technischen Durchführung von Röntgenuntersuchungen sind auch Medizinische Technolog(inn)en für Radiologie berechtigt, jedoch darf die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen erst erfolgen, nachdem ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz hierfür die rechtfertigende Indikation gestellt hat. (§ 83 StrlSchG)
Um als Ärztin/Arzt eine Röntgenuntersuchung eigenständig durchführen oder verbindlich anordnen (d.h. die rechtfertigende Indikation stellen) zu dürfen, ist die Fachkunde im Strahlenschutz zwingend erforderlich!
Hier gelangen Sie zu der von der Bundesregierung gemeinsam mit der juris GmbH zur Verfügung gestellten
Weitere Neuigkeiten
Erfahren Sie weitere Neuigkeiten aus unserem vielfältigen Kursangebot und Neuigkeiten im Bereich des Strahlenschutzes.